ZentroFlux
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: November 2025

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZentroFlux, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin („ZentroFlux“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde“) über Dienstleistungen zur Messung und Steigerung operativer Effizienz.

1. Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ZentroFlux ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. Rangfolge: (1) Einzelvertrag inkl. Anlagen (Leistungsbeschreibung, Preisblatt, SLA, AVV), (2) diese AGB, (3) gesetzliche Regelungen.

2. Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

  1. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots/Projektauftrags oder schriftliche/elektronische Annahme zustande.
  2. ZentroFlux erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen (KPI-Modellierung, Abweichungsanalysen, Maßnahmenpriorisierung, Reviews) gemäß Leistungsbeschreibung.
  3. Erfolg im rechtlichen Sinne (konkrete Einsparhöhe) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und gewährleistet Mitwirkung seiner Mitarbeiter.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwände werden vergütet.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag/Preisblatt. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher USt.
  2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus mit Zahlungsziel 14 Tage netto zu leisten; Auditleistungen 100 % im Voraus.
  3. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Leistungsänderungen (Change-Requests)

Änderungen werden schriftlich beschrieben (Inhalt, Aufwand, Zeitplan, Vergütung) und erst nach beiderseitiger Freigabe verbindlich. Termine verschieben sich angemessen.

6. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum

  1. Kundendaten und kundenspezifische Ergebnisse gehören dem Kunden. ZentroFlux räumt dem Kunden an vorbestehenden Bausteinen/Methoden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer ein, soweit zur Nutzung der Ergebnisse erforderlich.
  2. Quellmaterialien/Arbeitsvorlagen von ZentroFlux verbleiben bei ZentroFlux, sofern nicht anders vereinbart.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Vertragszwecke.
  2. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Soweit ZentroFlux Auftragsverarbeiter ist, schließen Parteien eine AVV nach Art. 28 DSGVO.

8. Gewährleistung und Leistungsstörungen

  1. ZentroFlux erbringt Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und Qualifikation. Mängel sind mit konkreter Beschreibung zu rügen; ZentroFlux erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
  2. Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung und Verfügbarkeit notwendiger Ressourcen und Dritter.

9. Haftung

  1. ZentroFlux haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ZentroFlux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nach Ziffer 1 vor oder eine zwingende Haftung (z. B. ProdHaftG).
  4. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen; abweichende Regelungen im Vertrag gehen vor.

10. Laufzeit, Kündigung, Sperre

  1. Laufzeiten ergeben sich aus dem Vertrag. Pakete sind monatlich kündbar zum Monatsende; Enterprise mit Mindestlaufzeit (regelmäßig 3 Monate) und Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeitende.
  2. Wichtige Gründe berechtigen zur fristlosen Kündigung (z. B. Zahlungsverzug, gravierende Pflichtverletzung trotz Abmahnung).
  3. Bei Zahlungsverzug kann ZentroFlux Leistungen nach Ankündigung aussetzen.

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Strom-/Netzausfälle außerhalb des Einflussbereichs). Fristen verlängern sich angemessen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
  2. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; Individualabreden haben Vorrang.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

Kontakt

ZentroFlux · Leipziger Platz 8, 10117 Berlin · Tel. +49 30 25559812 · E-Mail [email protected]

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